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Teilnahmebedingungen für die Teilnahme am EnBW Panel Powerhelden

Die Registrierung und damit die Voraussetzung zur Teilnahme am Testkundenpanel „Powerhelden“ der EnBW Energie Baden-Württemberg AG erfolgt durch das vollständige Ausfüllen des Registrierungssteckbriefes und durch Akzeptieren dieser Teilnahmebedingungen bei Registrierung auf der Website. Hierfür muss sich das Mitglied mit seiner E-Mail-Adresse und einem Passwort registrieren. Um die Teilnahme am Panel gewährleisten zu können, ist das Mitglied verpflichtet, die technischen Voraussetzungen, wie insbesondere Zugang zu einem Endgerät mit Internetanschluss und installiertem Browserprogramm und E-Mail-Adresse, zu schaffen sowie zu unterhalten. Das Passwort zu dem Login ist geheim zu halten und vor unberechtigtem Gebrauch von Dritten zu bewahren.

1) Mitgliedschaft

Im Testkundenpanel „Powerhelden“ können registrierte Mitglieder an Umfragen, Interviews, Workshops und Produkttests (im Folgenden „Aufgabe“ genannt) der EnBW Energie Baden-Württemberg AG (im Folgenden „EnBW“ genannt) oder von Unternehmen, die EnBW beauftragt haben, teilnehmen. Die Aufgaben werden von der EnBW in Auftrag gegeben. Mit der Registrierung des Mitglieds kommt ein Vertrag zwischen dem Mitglied und der EnBW über die Teilnahme an Testkundenpanel „Powerhelden“ zustande. Die Registrierung und Teilnahme am Testkundenpanel „Powerhelden“ ist für das Mitglied kostenlos.

Mit der Registrierung vereinbart das Mitglied mit der EnBW, dass das Mitglied die Fragen des Registrierungsfragebogens sowie zukünftiger Aufgaben wahrheitsgemäß und „nach bestem Wissen und Gewissen“ beantwortet. Jedes Mitglied darf sich nur einmal anmelden. Voraussetzung für die Teilnahme ist das vollendete 18. Lebensjahr. Mitarbeiter*innen des EnBW Konzerns sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Die Teilnehmer*innen für eine Aufgabe werden von der EnBW per E-Mail oder postalisch eingeladen. Eine Einladung zu einer Aufgabe ist abhängig von der Aufgabenstellung und der Zielgruppe der Aufgabe. Die Teilnehmer*innen für einzelne Aufgaben werden per Zufallsgenerator aus allen Mitgliedern, die zu der möglichen Zielgruppe für die Aufgabe gehören, ausgewählt. Deshalb gibt es keinen Anspruch auf die Teilnahme an einer bestimmten Aufgabe bzw. auf regelmäßige Einladungen zu Aufgaben. Selbstverständlich kann eine gestellte Aufgabe jederzeit abgelehnt werden.

Das Mitglied ist verpflichtet, die persönlichen Daten aktuell zu halten. Nur so kann die Auswahl passender Aufgaben gewährleistet werden. Aktuelle Daten kann das Mitglied selbst im eingeloggten Bereich auf der Website administrieren oder per E-Mail an powerhelden@enbw.com senden. Die EnBW wird das Mitglied jährlich an die Aktualisierung seiner Daten erinnern.

Die EnBW behält sich das Recht vor, bei wissentlich falsch bearbeiten Aufgaben keine Entlohnungspunkte gutzuschreiben. Für unvollständig bearbeitete Aufgaben besteht kein Anrecht auf Entlohnung.

2) Vergütung

Für die Bearbeitung von Aufgaben werden dem Mitglied Punkte in Form von Blitzen („Blitze“) auf dem persönlichen Punktekonto gutgeschrieben oder es erfolgt die Teilnahme an einer Verlosung. Welche Prämie es für die Teilnahme an einer Aufgabe gibt, wird dem Mitglied in der Einladung mitgeteilt.

Die gesammelten Blitze sowie der Punktestand werden nach jeder gelösten Aufgabe im Blitzekonto innerhalb des eingeloggten Bereichs angezeigt. Ab einem Punktestand von fünf Blitzen (entspricht 5 €) können die Blitze in 5er Schritten gegen einen Wertgutschein eingetauscht werden. Eine Barauszahlung der Blitze ist nicht möglich. Das Eintauschen der gesammelten Blitze gegen einen Gutscheincode erfolgt direkt im Gutscheinbereich der Website. Der Versand des Gutscheincodes erfolgt innerhalb von sieben Werktagen per E-Mail an die angegebene E-Mail-Adresse. Der Gutscheincode kann bei einem oder unterschiedlichen Partnern der EnBW eingelöst werden.

Bei nicht vollständig bearbeiteten oder vom Mitglied abgebrochenen Aufgaben können leider keine Punkte gutgeschrieben werden. Aufgaben können Filterfragen enthalten, anhand derer festgestellt wird, ob das Mitglied zu der gesuchten Zielgruppe gehört. Falls das Mitglied nicht in die Zielgruppe passt, wird die Aufgabe beendet. In diesen Fällen erfolgt keine Vergütung – es sei denn, die EnBW sieht dies ausdrücklich vor.

Die gesammelten Blitze haben eine unbegrenzte Gültigkeitsdauer.

3) Datenschutz

Informationen zum Datenschutz findet das Mitglied in den separaten Datenschutzhinweisen für das Testkundenpanel „Powerhelden“ der EnBW.

4) Kündigung

Das Mitglied kann seine Mitgliedschaft am Testkundenpanel „Powerhelden“ jederzeit durch Kündigung in Textform beenden. Ebenso kann die EnBW diesen Vertrag jederzeit in Textform kündigen. Bei einer Beendigung durch Kündigung kann das Mitglied seine bisherigen Blitze, wie in 2) Absatz 2 und 3 beschrieben, einlösen.

Mitglieder, bei denen Einladungs-E-Mails nicht zustellbar oder die nicht postalisch erreichbar sind, werden nach einer Frist von drei Monaten vom Testkundenpanel „Powerhelden“ ausgeschlossen. Die bisher gesammelten Blitze verfallen.

Einmal jährlich werden alle Mitglieder, welche in den vorangegangenen 12 Monaten bei mindestens drei Einladungen nicht reagiert haben, per Post mit der Bitte um Bestätigung des weiteren Interesses an der Teilnahme kontaktiert. Geht nach einer Frist von 30 Tagen keine Bestätigung zur Aufrechterhaltung der Teilnahme ein, wird das Mitglied vom Testkundenpanel „Powerhelden“ ausgeschlossen und die gesammelten Blitze verfallen.

Außerdem gelten die unter 1) genannten Bedingungen.

5) Vertraulichkeit

Mit der Teilnahme am Testkundenpanel „Powerhelden“ verpflichtet sich das Mitglied dazu, weder Informationen noch Material, zu welchem es im Laufe einer Aufgabe Zugriff erhält, zu speichern oder an Dritte weiterzugeben. Davon betroffen sind jegliche Art von Fragen, Abbildungen oder Vorlagen. Im Falle von Zuwiderhandlung ist die EnBW berechtigt, Ersatz für den entstandenen Schaden von dem Panelmitglied zu fordern und ihn vom Testkundenpanel „Powerhelden“ auszuschließen.

Weiterhin verpflichtet sich das Mitglied, keine anderen Personen in dessen Namen Aufgaben bearbeiten zu lassen.

6) Haftung

Die EnBW haftet dem Mitglied gegenüber in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

In sonstigen Fällen haftet die EnBW – soweit in 6) Absatz 3 nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung das Mitglied regelmäßig vertrauen darf (so genannte Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist die Haftung der EnBW vorbehaltlich der Regelung in 6) Absatz 3 ausgeschlossen.

Die Haftung der EnBW für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüssen unberührt.

7) Änderung der Teilnahmebedingungen

Die EnBW ist zu einer Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen berechtigt, wenn eine für das Mitglied oder die EnBW unvorhersehbare Veränderung der rechtlichen oder tatsächlichen Lage eintritt, auf deren Eintritt die EnBW keinen Einfluss hat. Außerdem dürfen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen geändert werden, wenn eine oder mehrere der in ihnen enthaltenen Klauseln durch eine Gesetzesänderung oder ein rechtskräftiges Gerichtsurteil unwirksam geworden sind oder unwirksam zu werden drohen und diese Veränderung zu einer nicht unbedeutenden Störung der von dem Mitglied und der EnBW bei Vertragsschluss zugrunde gelegten Interessenlage – insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung – führt, die nicht durch die Anwendung einer gesetzlichen Regelung ausgeglichen werden kann. Geändert werden können dabei jeweils nur diejenigen Bestimmungen, deren Änderung im Sinne dieser Bestimmung notwendig ist. Durch die geänderten Bestimmungen darf das Mitglied gegenüber denjenigen Regelungen, die sie ersetzen, nicht wesentlich benachteiligt werden.

 

Stand 10. Januar 2024

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